E-Rechnungspflicht 2027 und 2028— ab wann müssen Sie handeln?
Empfangen müssen alle schon heute. Versenden müssen Unternehmen über 800.000 € Umsatz ab 2027, alle übrigen ab 2028. Finden Sie in 30 Sekunden heraus, welche Frist für Sie gilt.
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Mythos „Wir sind zu klein für die Pflicht"
Die Pflicht zum Empfang kennt keine Umsatzgrenze. Jeder Kiosk, jeder Freelancer, jede GbR muss seit 01.01.2025 in der Lage sein, ZUGFeRD- und XRechnung-Dateien rechtssicher anzunehmen.
Die 800.000-€-Grenze betrifft ausschließlich den Versand: Kleinere Unternehmen dürfen bis Ende 2027 noch Papier oder PDF verschicken, größere müssen ab 2027 elektronisch ausstellen.
ZUGFeRD ist immer noch ein PDF — und das ist die gute Nachricht.
Eine ZUGFeRD-Rechnung sieht aus wie jede andere PDF. Der Unterschied liegt im Anhang: eine maschinenlesbare XML-Datei, die alle Rechnungsdaten enthält.
Ihre bestehende PDF
Vellonode hängt
XML an
Ihre bestehende PDF
Lesbar wie immer
Empfänger öffnen die Datei wie jede andere PDF — ohne Spezial-Software.
B2G-konform
ZUGFeRD 2.x in der XRechnung-Profilstufe erfüllt die Anforderungen öffentlicher Auftraggeber vollständig.
Was Sie wissen müssen
Die E-Rechnungspflicht betrifft alle B2B-Unternehmen in Deutschland. Hier die wichtigsten Fakten im Überblick.
Empfang: seit 01.01.2025
Jedes inländische B2B-Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können — ohne Umsatzgrenze. Der Empfang von ZUGFeRD und XRechnung ist bereits Pflicht.
Versand: ab 2027 bzw. 2028
Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ab 01.01.2027 elektronisch ausstellen, alle übrigen ab 01.01.2028. Bis dahin bleiben Papier und PDF zulässig.
Formate: ZUGFeRD & XRechnung
Beide Formate sind EN16931-konform und gesetzlich anerkannt. ZUGFeRD für B2B, XRechnung für B2G und B2B.
Betrifft alle B2B
Jedes Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in Deutschland ist betroffen — unabhängig von der Größe.
So einfach ist die Umstellung
Kein ERP-Wechsel nötig. In drei Schritten zur gesetzeskonformen E-Rechnung.
PDF hochladen
Bestehende Rechnung als PDF hochladen — fertig.
KI erkennt alle Daten
Rechnungsnummer, Beträge, USt-ID — automatisch erkannt und geprüft.
E-Rechnung fertig
ZUGFeRD oder XRechnung — EN16931-konform, sofort versandbereit.
Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht
Bin ich von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Ja, wenn Sie B2B-Rechnungen in Deutschland stellen oder empfangen. Die Empfangspflicht gilt seit dem 01.01.2025 für alle inländischen Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.
Ab wann muss ich E-Rechnungen versenden?
Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ab dem 01.01.2027 elektronisch ausstellen, alle übrigen Unternehmen ab dem 01.01.2028. Bis zur jeweiligen Frist bleiben Papier- und PDF-Rechnungen zulässig.
Was passiert, wenn ich nicht umstelle?
Eine Rechnung im falschen Format erfüllt die umsatzsteuerlichen Anforderungen nicht. Das kann den Vorsteuerabzug Ihres Kunden gefährden und dazu führen, dass Rechnungen zurückgewiesen und später bezahlt werden.
ZUGFeRD oder XRechnung?
Beide sind EN16931-konform und gesetzlich anerkannt. ZUGFeRD enthält zusätzlich eine lesbare PDF. Vellonode unterstützt beides.
Muss ich mein ERP wechseln?
Nein. Vellonode ergänzt Ihr bestehendes ERP um E-Rechnung. Sie können in Minuten startklar sein.
Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?
Empfangen müssen auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung sind sie dagegen ausgenommen.
Was kostet Vellonode?
Der Einstieg ist kostenlos. Der Starter-Tarif beginnt bei 12,90 € im Monat und enthält bis zu 5 Nutzer sowie den ZUGFeRD-Export. Keine Einrichtungsgebühr, monatlich kündbar.
Gesetzeskonform ab Tag 1
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