EN16931-konforme E-Rechnungen per Knopfdruck
ZUGFeRD 2.4 & XRechnung
Erstellen Sie valide ZUGFeRD 2.4 E-Rechnungen aus Ihren Daten. XML-Generierung, PDF-Einbettung und Validierung — alles automatisch und EN16931-konform.
Ihre Vorteile
Sofort compliant
Erfüllen Sie die E-Rechnungspflicht seit 2025 ohne zusätzlichen Aufwand. Ein Klick reicht.
Hybrides Format
PDF für den Menschen, XML für die Maschine — in einer Datei vereint. Kompatibel mit jedem PDF-Reader.
Validiert & sicher
Integrierte Validierung mit KoSIT Validator garantiert, dass Ihre Rechnungen den Standard erfüllen.
So funktioniert’s
Rechnungsdaten erfassen
Erfassen Sie Ihre Rechnungsdaten manuell oder lassen Sie die KI diese aus einer PDF extrahieren.
Validierung prüfen
Die integrierte Validierung prüft alle Pflichtfelder nach EN16931 und zeigt Fehler sofort an.
ZUGFeRD exportieren
Ein Klick — das XML wird generiert und in die PDF eingebettet. Fertige ZUGFeRD 2.4 E-Rechnung.
Features im Detail
EN16931 XML-Generierung
Automatische Konvertierung aller Rechnungsdaten in standardkonformes ZUGFeRD 2.4 XML mit allen Pflichtfeldern.
PDF/A-3 Einbettung
Die XML-Daten werden direkt in Ihre PDF eingebettet — eine hybride E-Rechnung, die überall lesbar ist.
KoSIT Validierung
Integrierte Validierung mit dem offiziellen KoSIT Validator garantiert EN16931-Konformität.
Automatische Einheiten-Konvertierung
Deutsche Mengeneinheiten (STK, Std, kg) werden automatisch in UN/ECE Codes umgewandelt.
Vollständige Steuerbehandlung
Unterstützt alle Steuerkategorien: Standard, ermäßigt, befreit und Reverse Charge.
BT/BG Business Terms
Alle EN16931 Business Terms (BT-1 bis BT-158) werden korrekt gemappt und exportiert.
Abschlags- und Schlussrechnungen
Bauabschlagsrechnung (875), Bauteil- und Bauschlussrechnung (876/877) sowie Teil- und Vorauszahlungsrechnung stehen als Rechnungsart zur Auswahl. Bereits abgerechnete Abschläge werden mit Betrag, Nummer und Datum abgesetzt (BT-113) und in einem eigenen Hinweis benannt — § 14 Abs. 5 S. 2 UStG verlangt das, das Feld der Norm trägt es allein nicht.
Sicherheitseinbehalt und Skonto
Der Einbehalt nach § 17 VOB/B mindert bei einer Abschlagsrechnung Entgelt und Umsatzsteuer (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a Satz 4 UStG) und steht bei einer Schlussrechnung als Zahlungsinformation daneben (BT-21/BT-22); vor seiner Freigabe wird er nicht angemahnt. Skontosatz und Frist stehen maschinenlesbar in BT-20, bezogen auf den fälligen Betrag.
Verwandte Features
KI-Rechnungserkennung
PDF hochladen, KI erkennt alle Daten automatisch. Claude Sonnet 5 extrahiert Rechnungsnummern, Beträge und Positionen in Sekunden.
Mehr erfahren →DATEV-Export
Rechnungen im DATEV-Format exportieren. ZIP-Paket mit XML und PDF-Belegen — fertig für Ihren Steuerberater.
Mehr erfahren →Sicherheit & DSGVO
DSGVO-konforme Verarbeitung auf EU-Servern. Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und maximaler Datenschutz.
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