EN16931-konforme E-Rechnungen per Knopfdruck

ZUGFeRD 2.4 & XRechnung

Erstellen Sie valide ZUGFeRD 2.4 E-Rechnungen aus Ihren Daten. XML-Generierung, PDF-Einbettung und Validierung — alles automatisch und EN16931-konform.

Ihre Vorteile

Sofort compliant

Erfüllen Sie die E-Rechnungspflicht seit 2025 ohne zusätzlichen Aufwand. Ein Klick reicht.

Hybrides Format

PDF für den Menschen, XML für die Maschine — in einer Datei vereint. Kompatibel mit jedem PDF-Reader.

Validiert & sicher

Integrierte Validierung mit KoSIT Validator garantiert, dass Ihre Rechnungen den Standard erfüllen.

So funktioniert’s

1

Rechnungsdaten erfassen

Erfassen Sie Ihre Rechnungsdaten manuell oder lassen Sie die KI diese aus einer PDF extrahieren.

2

Validierung prüfen

Die integrierte Validierung prüft alle Pflichtfelder nach EN16931 und zeigt Fehler sofort an.

3

ZUGFeRD exportieren

Ein Klick — das XML wird generiert und in die PDF eingebettet. Fertige ZUGFeRD 2.4 E-Rechnung.

Features im Detail

EN16931 XML-Generierung

Automatische Konvertierung aller Rechnungsdaten in standardkonformes ZUGFeRD 2.4 XML mit allen Pflichtfeldern.

PDF/A-3 Einbettung

Die XML-Daten werden direkt in Ihre PDF eingebettet — eine hybride E-Rechnung, die überall lesbar ist.

KoSIT Validierung

Integrierte Validierung mit dem offiziellen KoSIT Validator garantiert EN16931-Konformität.

Automatische Einheiten-Konvertierung

Deutsche Mengeneinheiten (STK, Std, kg) werden automatisch in UN/ECE Codes umgewandelt.

Vollständige Steuerbehandlung

Unterstützt alle Steuerkategorien: Standard, ermäßigt, befreit und Reverse Charge.

BT/BG Business Terms

Alle EN16931 Business Terms (BT-1 bis BT-158) werden korrekt gemappt und exportiert.

Abschlags- und Schlussrechnungen

Bauabschlagsrechnung (875), Bauteil- und Bauschlussrechnung (876/877) sowie Teil- und Vorauszahlungsrechnung stehen als Rechnungsart zur Auswahl. Bereits abgerechnete Abschläge werden mit Betrag, Nummer und Datum abgesetzt (BT-113) und in einem eigenen Hinweis benannt — § 14 Abs. 5 S. 2 UStG verlangt das, das Feld der Norm trägt es allein nicht.

Sicherheitseinbehalt und Skonto

Der Einbehalt nach § 17 VOB/B mindert bei einer Abschlagsrechnung Entgelt und Umsatzsteuer (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a Satz 4 UStG) und steht bei einer Schlussrechnung als Zahlungsinformation daneben (BT-21/BT-22); vor seiner Freigabe wird er nicht angemahnt. Skontosatz und Frist stehen maschinenlesbar in BT-20, bezogen auf den fälligen Betrag.

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